Das Betreuungsrecht
Grundlage für unsere Arbeit ist das im Jahr 2005 reformierte Betreuungsrecht. Neben einer Zusammenfassung des Textes in Deutsch finden Sie auch Übersetzungen in elf Fremdsprachen.
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Betreuungsrecht in elf Sprachen
Dankenswerterweise haben der Betreuungsverein der Initiative LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG und das Land Rheinland-Pfalz (mit Hilfe des Instituts für transkulturelle Betreuung) grundlegende Informationen über das Betreuungsgesetz in verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Diese Informationen stehen hier zur Verfügung. Das Betreuungsgesetz - die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick.
die rechtliche Betreuung
the modified guardianship
la tutelle
la curatela legal
kanuni müşavirlik
ПРABOBAЯ OПEKA
opieka prawna nad osobami pełnoletnimi
Bezüglich der technischen Umsetzung danken wir Herrn Dipl. Ing. Andreas Beckmann von der Evangelischen Fachhochschule Westfalen-Lippe in Bochum. Da einige Seiten als Bilddateien wiedergegeben sind und als solche ausgedruckt werden können, bitte ich die längeren Ladezeiten zu entschuldigen.
Ergänzend sei auf einen Auszug aus der Diplomarbeit von Ulla Karadeniz hingewiesen, die einen Überblick über die verschiedenen ausländerrechtlichen Aufenthaltsmöglichkeiten gibt.
Wir bemühen uns, Betreuungen im Interesse und zum Wohl der Betreuten zu führen. Um dies sicherzustellen haben die Bochumer Betreuungsvereine Qualitätsstandards erarbeitet. Hierin sind für die verschiedenen Aufgaben detailliert Hinweise gegeben, die dem Betreuer helfen, sein Vorgehen zu überprüfen. Die Prüfinstrumente, Checklisten und Fragebögen dienen als regelmäßige Arbeitshilfe. Sie können das Handbuch hier herunterladen.
Ehrenamtliche BetreuerInnen
In unserem Verein führen drei Sozialarbeiterinnen und zwei Sozialarbeiter hauptberuflich Betreuungen. Ehrenamtlichen, die vom Gericht als BetreuerIn für Angehörige oder Dritte bestellt wurden, bieten wir hier umfangreiche Hilfen als Unterstützung an. Unser aktuelles Fortbildungsangebot können sie hier herunterladen oder wir schicken es Ihnen gerne zu. Wenn Sie sich neu für eine ehrenamtliche Tätigkeit als BetreuerIn oder allgemein auch in anderen Arbeitsbereichen unseres Vereins interessieren, erhalten Sie nähere Information im Bereich "Downloads" in der Spalte rechts neben diesem Text.
Betreuung und Migration
Nicht nur Deutsche benötigen möglicherweise eine Betreuung. Deshalb haben wir im Bereich Betreuungen eine Betreuerin beschäftigt, die auch Türkisch spricht und vereidigte Übersetzerin ist. Nicht nur die Fremdsprache, sondern auch kulturelle Unterschiede werden besonders berücksichtigt.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Auf einige Aspekte dieser Wirklichkeit möchten wir Sie hinweisen.
Einen guten Überblick bietet die Homepage der Bundesausländerbeauftragten.
Eine speziellere Einführung in die Thematik bietet dann die Homepage des bundesweiten Arbeitskreises Migration und öffentliche Gesundheit. Dieser Arbeitskreis hat so sinnvolle Schriften wie das "Handbuch zur interkulturellen Arbeit im Gesundheitsamt" (1269 kb) herausgegeben.
Bezüglich de Themas "Migration und (rechtliche) Betreuung" sind die Informationen dünner gesät. Hervorzuheben ist, dass das Institut für transkulturelle Betreuung in Hannover der erste Betreuungsverien in Deutschland ist, der sich der Migrationsfrage im Betreuungswesen ausdrücklich gestellt hat. Auch der Vormundschaftsgerichtstag e.V. hat auf einigen Veranstaltungen Arbeitsgruppen zu diesem Thema angeboten.
Interessant ist auch die Diplomarbeit von Ulla Karadeniz mit dem Titel "Besonderheiten der Eignung rechtlicher Betreuer von Migranten" (387 kb). Sie bietet einige Grunddaten zu Migration und MigrantInnen in Deutschland. Aus ihrer Erfahrung als Dolmetscherin (und Vereinsbetreuerin) stellt Ulla Karadeniz die Bedeutung der Sprache für die interkulturelle Kommunikation heraus und nennt interkulturelle Kompetenz die Voraussetzung für eine gelingende Beziehungsgestaltung.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Was passiert eigentlich, wenn ich selbst wegen eines Unfalls nicht entscheiden kann – wer bestimmt dann über mich? Ich bin alleinstehend – wer regelt meine finanziellen Angelegenheiten im Falle einer schweren Krankheit und meiner Geschäftsunfähigkeit? Wer bestimmt eigentlich über mich, wenn ich altersverwirrt bin?
Wer sich diese oder ähnliche Fragen schon einmal gestellt hat, der sollte sich näher über eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung informieren.
Das deutsche Recht kennt nämlich (außer bei minderjährigen Kindern durch ihre Eltern) keine automatische gesetzliche Vertretungsregelung. An dieser Stelle ist jeder aufgerufen, selbstbewusst seine Zukunft zu gestalten, damit auch in schwierigen Lebenslagen eigene Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.
Wir bieten Ihnen auf dieser Internetseite das Formular des Amtsgerichts Bochum für Vorsorgevollmachten und das Formular des Justizministeriums NRW an. Für MitbürgerInnen deren Muttersprache nicht Deutsch ist, finden Sie ein Formular in türkischer/deutscher und in russischer/deutscher Sprache.